(RWZ 2012/69, S. 236)
Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision legt in dem (ebenfalls) am 23. 3. 2011 beschlossenen Fachgutachten die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftstreuhänder Aufträge zu vereinbarten Untersuchungshandlungen abwickeln.