(Beiser, RdW 2012/451, S. 428)
Halten Personengesellschaften (OG/KG/GmbH & Co KG) Grundstücke in ihrem Vermögen (Eigentum), stelle sich die Frage, wie die neue Immobilienbesteuerung nach §§ 30, 30a bis c und § 4 Abs 3a EStG anzuwenden ist, wenn Gesellschaftsanteile veräußert werden. Eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung sei gefragt.