(Krumenacker, UFSjournal 7/2012, S. 280)
Der Autor untersucht die Frage, ob bei im Titel genannten Maßnahmen ein Vorsteueranzug zusteht und ob eine unentgeltliche Übertragung ins öffentliche Gut eine Lieferung, ein Eigenverbrauch oder eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme aus dem Unternehmen für eine andere unentgeltliche Zuwendung darstellt.