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Keine Aufhebung aufgrund eines Sicherstellungsauftrags erworbener Pfandrechte durch eine Aufschiebung der Vollstreckung

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/791ÖStZ 2012, 410 Heft 17 v. 10.9.2012

(Ludwig, SWK 20/2012, S. 939)

Sicherstellungsaufträge seien eine vielfach angeordnete abgabenbehördliche Maßnahme. Eine Verwertung von Pfandrechten aufgrund von Sicherstellungsmaßnahmen dürfe aber erst ab Eintritt der Vollstreckbarkeit der betreffenden Abgaben erfolgen. Durch Rechtsmittel gegen solche Sicherstellungsaufträge könne keine Hemmung der Einbringung erzwungen werden.

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