(Ludwig, SWI 7/2012, S. 323)
Im Rahmen des EU-Vollstreckungsamtshilfegesetzes erfolgt die Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie, deren Ziele die Verbesserung des Informationsaustauschs, die Vereinfachung des Zustellungsverfahrens sowie wirksamere Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sind. Ludwig gibt einen Überblick.