(Ederer, ZFR 2012/90, S. 146)
Das 2. StabG verfolgt das Ziel, Strukturmaßnahmen zur Entlastung des Staatshaushalts zu setzen. UA ändert es einzelne Bestimmungen im AktG sowie im UGB. Diese Änderungen haben die nachhaltige Unternehmensführung durch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften im Auge und sollen die Unabhängigkeit und Kompetenz des Aufsichtsrats von AG fördern.