(Weninger, ZUS 2012/19, S. 40)
Der eigentliche Hintergrund einer Stiftung liegt in ihren zivilrechtlichen Möglichkeiten und ihrem diesbezüglichen Zweck, insb im langfristigen Zusammenhalt von Vermögen. Im Beitrag wird speziell auf die Eignung einer Privatstiftung als Holding für Familienunternehmen eingegangen, einem geradezu idealtypischen Bereich für die sinnvolle Anwendung dieser Rechtsform.