(Laub/Schalk, RdW 2012/342, S. 328)
Seit OGH 7. 9. 2011, 7 Ob 138/11m, sei klargestellt, dass die vorzeitige Kündigung einer prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge (PZV) und ein Zugriff auf das Kapital während der mindestens zehnjährigen Kapitalbindefrist ausgeschlossen ist. Nun liegen auch die ersten Entscheidungen vor, wonach die verspätete Zurückweisung einer Kündigung bei der PZV diese nicht wirksam mache.