(Gaedke, SWK 16/2012, S. 756)
Nachvollziehbar sei, dass man mit § 4 Abs 3 EStG idF 1. StabG 2012 private Verlustbeteiligungsmodelle abdrehen wollte. Der Gesetzgeber negiere aber, dass die Neuregelung ins Regelwerk der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eingreife, viele Zweifelsfragen aufwerfe und die praktische Umsetzung schwierig sei.