(Ludwig, SWK 18/2012, S. 861)
Die NoVA-Besteuerung von Vorführkraftfahrzeugen werde in der täglichen Praxis unterschiedlich gehandhabt. Mehrfach werde bei einer Weiterveräußerung dieser Vorführfahrzeuge an die Kunden unrichtigerweise nicht die Änderung der Nutzung des Fahrzeughändlers mit NoVA belastet, sondern die Zulassung des Käufers. Ludwig zeigt auf, wie die NoVA in derartigen Fällen berechnet werden müsse.