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EuGH bestätigt Vorsteuerabzug auch ohne in allen Punkten entsprechende Rechnung

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageÖStZ 2012/713ÖStZ 2012, 384 Heft 15 und 16 v. 20.8.2012

(Aigner/Tumpel, SWK 18/2012, S. 852)

Wenngleich von der österr Judikatur und Verwaltungspraxis vehement abgelehnt werde, dass unter Umständen auch bei Fehlen von einzelnen Rechnungsmerkmalen der Vorsteuerabzug zustehen kann, wurde dies vom EuGH im Urteil vom 1. 3. 2012, Rs C-280/10 , Polski Trawertyn, mit Hinweis auf die Sicherung der Neutralität der Mehrwertsteuer ausdrücklich bestätigt.

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