(Ecker, ÖStZ 2012/469, S. 274)
In der Rs C-156/09 , Verigen Transplantation Service, vom 18. 11. 2010 konkretisierte der EuGH die Umstände, unter denen medizinische Labortätigkeiten unecht umsatzsteuerbefreit sind. Der Autor beleuchtet die Voraussetzungen für die Befreiung nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG mit besonderem Fokus auf Labortätigkeiten.