(Fellner, ÖStZ 2012/470, S. 276)
Abgabengesetze kennen als Erhebungsformen insbesondere mit Bescheid festzusetzende und vom Abgabepflichtigen bzw vom Haftungspflichtigen zu berechnende und zu entrichtende Abgaben. Sowohl das Abgabenverfahrensrecht als auch das materielle Finanzstrafrecht sehen wesentliche Unterschiede zwischen diesen Erhebungsformen vor.