(Wendt, ÖStZ 2012/521, S. 297)
Die jahrzehntelang für selbstverständlich gehaltene Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sei in Diskussion geraten. Das Handelsrecht entferne sich unter dem Druck der am Anlegerinteresse orientierten internationalen Rechnungslegungsgrundsätze vom Vorsichtsprinzip. Der Autor zeigt die Problemstellung insbesondere mit Bezug zum Imparitätsprinzip.