(Ludwig, FJ 6/2012, S. 174)
Ludwig erörtert die Grundsätze der Werbeabgabe und geht in der Folge auf die Bemessungsgrundlage der Werbeabgabe, den Werbeabgabeanspruch, den Abgabenschuldner der Werbeabgabe, nicht steuerbare Werbeleistungen, gemeinnützige Vereine als Werbeleister und die Werbung eines Sportlers ein.