(Bergmann, GES 2012/4, S. 190)
Am 1. 1. 2012 hat sich das Inkrafttreten des UmgrStG zum zwanzigsten Mal gejährt. Trotz zahlreicher Novellierungen bestehe an mehreren Stellen weiteres Verbesserungspotenzial. Im Beitrag werden sowohl formale bzw stilistische als auch inhaltliche Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Art V UmgrStG aufgezeigt.