(Reich-Rohrwig, ecolex 5/2012, S. 377)
Während das 1. StabG hauptsächlich Reformen im Bereich des Abgabenrechts vorsieht, beinhaltet das 2. StabG vor allem Maßnahmen bei Pensionen, Sozialversicherung, Gesundheit und Verwaltung. Zugleich erfolgen auch Änderungen des AktG und des UGB, auf die im Artikel näher eingegangen wird.