(Lachmayer, SWK 14/2012, S. 697)
Der VfGH hat die mit dem BBG 2011 eingeführte Konzernschranke beim Abzug von Fremdfinanzierungszinsen im Zusammenhang mit Beteiligungserwerben als verfassungskonform beurteilt. Demnach lägen keine besonderen Umstände vor, die den Gesetzgeber daran hinderten, die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen bei Beteiligungserwerben wieder zu beseitigen.