(Fuhrmann/Lang, taxlex 5/2012, S. 173)
Mit dem StabG 2012 wurde die Immobilienbesteuerung grundlegend reformiert. Im Bereich der Ertragsteuern wurde ein pauschaler Steuersatz von 25 % für Grundstücksverkäufe eingeführt, bei der USt wurde die Vorsteuerberichtigungsfrist auf 20 Jahre verlängert sowie die Option zur USt-pflichtigen Behandlung der Geschäftsraumvermietung auf komplett neue Beine gestellt.