(Hilber, ecolex 5/2012, S. 372)
Die Immobilienbesteuerung wird durch das 1. StabG 2012 völlig neu gestaltet und an die Systematik der Kapitalvermögensbesteuerung angeglichen. Bei beiden Einkunftsgattungen kommt es durch den Abzug von jeweils 25 % Sondersteuer zur Endbesteuerung.