(Daxkobler/Pamperl, ÖStZ 2012/323, S. 217)
Das dt Bundesverfassungsgericht unterzog 2010 die Verfassungsmäßigkeit der Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers einer umfassenden Prüfung. Da § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG dem Wortlaut der deutschen Bestimmung weitgehend entspricht, nehmen die Autorinnen die Rsp des dt BVerfG zum Anlass, auch die österreichische Norm näher zu beleuchten.