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Vorwegbesteuerungsmodell für Betriebspensionen

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2012/625ÖStZ 2012, 344 Heft 14 v. 20.7.2012

Mit dem 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22, wurde im Pensionskassengesetz die Möglichkeit eingeführt, bis 31. 10. 2012 auf das Modell einer Vorwegbesteuerung der arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenpension zu optieren: Anstelle der in § 25 Abs 1 Z 2 lit a EStG vorgesehenen Vollbesteuerung bei Zufluss tritt die Steuerfreiheit von 75 % der ausgezahlten Zusatzpension. Als Ausgleich dafür ist vom aus Arbeitgeberleistungen gespeisten Deckungskapital zum 31. 12. 2011 eine pauschale Einkommensteuer von 25 % bzw 20 % zu erheben.

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