EStG 1988: § 6 und § 7
VwGH 28. 2. 2012, 2009/15/0218
Beim Anschaffungsvorgang wird ein Wirtschaftsgut entgeltlich von einer fremden Verfügungsmacht in die Verfügungsmacht des Erwerbers überführt. Bei einem neu herzustellenden Wirtschaftsgut liegt Anschaffung vor, wenn der Beauftragte das Herstellerrisiko trägt (vgl zB Doralt/Mayr, EStG13, § 6 Tz 67, unter Bezugnahme auf VwGH 8. 3. 1994, 93/14/0179). Selbst wenn vor der Anschaffung (Zeitpunkt der Lieferung in Form der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums) ein Probebetrieb des Wirtschaftsguts (hier: einer Seilbahnanlage) stattfand, kann eine Abschreibung der Anschaffungskosten im Wege der AfA nach § 7 Abs 1 EStG für den Erwerber nicht vor dem Anschaffungszeitpunkt des Wirtschaftsguts beginnen (auf die Frage der Inbetriebnahme und den Wertverzehr vor Inbetriebnahme kommt es dabei insoweit nicht an).