(Mayr, SWK 14/2012, S. 718)
Mietverhältnisse zwischen GmbHs und ihren Gesellschaftern können aufgrund des typischerweise bestehenden Naheverhältnisses zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich ihrer Anerkennung problematisch sein. Nicht selten gehe es um hochpreisige Objekte, welche der Befriedigung eines gehobenen Wohnbedürfnisses dienen. Strittig sei idR das Vorsteuerabzugsrecht.