(Ludwig, FJ 4/2012, S. 113)
Mit Ergehen der Kassenrichtlinie 2012 wurden in erster Linie die Vorschriften über die Führung von Registrierkassen und Kassensystemen präzisiert, die bereits bisher auch in Geltung waren (§§ 131 und 132 BAO). Außerdem wurden neue Vorschriften (betr Einrichtung gem § 131 Abs 2 und 3 BAO) geschaffen, deren Umsetzung noch bis Ende 2012 möglich ist. Im Beitrag wird die Richtlinie näher vorgestellt.