(Rombold, SWK 14/2012, S. 737)
Die durch den Wegfall der Beschwerdemöglichkeit gegen Einleitungsbescheide erzielten Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte haben sich primär beim UFS ausgewirkt. Rombold beleuchtet, mit welchen Maßnahmen die Strafrechtspflege der Finanzstrafbehörden im Verfahren vor dem Einzelbeamten effizienter, rascher und fiskalisch ertragreicher gestaltet werden könne.