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Effizienzsteigerungen im behördlichen Finanzstrafverfahren

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2012/588ÖStZ 2012, 335 Heft 13 v. 5.7.2012

(Rombold, SWK 14/2012, S. 737)

Die durch den Wegfall der Beschwerdemöglichkeit gegen Einleitungsbescheide erzielten Rationalisierungs- und Beschleunigungseffekte haben sich primär beim UFS ausgewirkt. Rombold beleuchtet, mit welchen Maßnahmen die Strafrechtspflege der Finanzstrafbehörden im Verfahren vor dem Einzelbeamten effizienter, rascher und fiskalisch ertragreicher gestaltet werden könne.

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