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Entlastung ausländischer Pensionskassen von der österreichischen Kapitalertragsteuer

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 2012/584ÖStZ 2012, 335 Heft 13 v. 5.7.2012

(Loukota, SWI 5/2012, S. 231)

Pensionskassen werden in Österreich als Körperschaften behandelt und sind daher Subjekt der Körperschaftsbesteuerung. Allerdings werden sie mit den Veranlagungserträgen von der KöSt befreit. Dies lege nahe, auch vergleichbare ausländische Pensionskassen mit solchen Veranlagungserträgen, die sie aus Österreich beziehen, von der Besteuerung zu entlasten.

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