(Loukota, SWI 5/2012, S. 231)
Pensionskassen werden in Österreich als Körperschaften behandelt und sind daher Subjekt der Körperschaftsbesteuerung. Allerdings werden sie mit den Veranlagungserträgen von der KöSt befreit. Dies lege nahe, auch vergleichbare ausländische Pensionskassen mit solchen Veranlagungserträgen, die sie aus Österreich beziehen, von der Besteuerung zu entlasten.