Der UFS Wien verlangt die Existenz der übernehmenden Körperschaft am Einbringungsstichtag.In den vor Kurzem veröffentlichten Entscheidungen (GZ RV/1213-W/06 vom 28. 3. 2012 sowie GZ RV/1214-W/06 vom 16. 4. 2012 - beide betreffen denselben Sachverhalt) hat der UFS Wien in einer sehr komplexen und vielschichtigen Angelegenheit Rechtsaussagen getätigt, die wegen ihrer allgemein gehaltenen Ausführungen, und damit auf den ersten Blick weiten Anwendbarkeit, einer näheren Betrachtung bedürfen.