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Anforderungen an eine vom Jahresabschlussstichtag um einen Tag abweichende Bilanz

M&A-Eckeao. Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus HirschlerÖStZ 2012/569ÖStZ 2012, 317 Heft 13 v. 5.7.2012

Das Vorliegen einer Bilanz der Mitunternehmerschaft zum Einbringungsstichtag ist eine der Anwendungsvoraussetzungen des § 12 UmgrStG für Einbringungen nach Art III UmgrStG. Der Beitrag versucht, Mindestkriterien für das Vorliegen einer Bilanz zu identifizieren.

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