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Innergemeinschaftlicher Erwerb, Ort der Verwendung bei einem Wohnmobil

JudikaturÖStZ 2012/562ÖStZ 2012, 313 Heft 12 v. 22.6.2012

UStG 1994: Art 1 Abs 7 und Art 3 Abs 8

VwGH 26. 1. 2012, 2009/15/0177

Der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen (Art 1 UStG 1994) soll es nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 18. 11. 2010, X, C-84/09 ), ermöglichen, die Umsatzsteuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in welchem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt. Bei neuen Fahrzeugen will der Unionsgesetzgeber insbesondere in Hinblick auf deren leichte Transportierbarkeit (und auf deren Wert) auch den Erwerb durch die Privatpersonen besteuert wissen. Dabei ist an Hand objektiver Umstände im Zeitpunkt der Lieferung festzustellen, in welchem Mitgliedstaat die endgültige und dauerhafte Verwendung eines Fahrzeugs iSd Art 3 Abs 8 UStG 1994 stattfinden wird. Dazu ist bezüglich die Verwendung eines Wohnmobils nicht nur auf dessen (wechselnde) Nutzung im Ausland abzustellen, sondern es sind auch weitere Umstände (so etwa ein fester Wohnsitz im Inland) zu berücksichtigen.

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