(Schwab, Der Gesellschafter 2/2012, S. 103)
Der Verschmelzungsplan bilde das Kernstück jeder grenzüberschreitenden Verschmelzung. Einer solchen Fusion sei eine Kollision von mindestens zwei Rechtsordnungen immanent. Der Beitrag beleuchtet die kollisionsrechtliche Anknüpfung näher und zeigt Unterschiede in den einzelnen nationalen Rechtsordnungen auf.