(Herzog, SWK 11/2012, S. 563)
Der 1. 4. 2012 sei für die ESt ein historisches Datum: Ab diesem Zeitpunkt wird ein großer Teil der Einkünfte aus der Veräußerung privater Vermögensgegenstände mit einem fixen Steuersatz der Besteuerung unterzogen. Was bisher nur der Ausnahmefall war, werde nun zum Regelfall. Dies sei der größte steuersystematische Reformschritt seit Bestehen des EStG 1988.