EStG 1988: § 30
VwGH 25. 4. 2012, 2008/13/0128
Wurde zunächst Miteigentum an einer bebauten Liegenschaft im Jahr 2010 erworben und nach einem Dachbodenausbau (und nach Parifizierung der Liegenschaft) eine neu geschaffene Eigentumswohnung im Jahr 2001 verkauft, wurde damit der Spekulationstatbestand nach § 30 Abs 1 Z 1 EStG erfüllt (dabei sind die Baumaßnahmen als Herstellungsaufwendungen nach § 30 Abs 4 EStG bei der Ermittlung der Höhe der Spekulationseinkünfte zu berücksichtigen).