(Kofler, SWK 12/2012, S. 631)
Bisher ginge die Speditionswirtschaft davon aus, dass Anmeldungen zur Überführung in den freien Verkehr mit anschließender ig Lieferung für den Spediteur nahezu risikolos seien, wenn der Spediteur die UID des Erwerbers in einer Abfrage Stufe 2 geprüft habe und der Abliefernachweis vorliege. Nach neuesten Entscheidungen des UFS sei dies nicht mehr aufrechtzuerhalten.