(Melhardt/Reinbacher, ÖStZ 2012/316, S. 181)
Durch das 1. StabG 2012 erfährt das UStG 1994 zwei wesentliche Änderungen: Die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie bei Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften zu verzichten, wird eingeschränkt und der Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke auf 20 Jahre verlängert.