(Haselberger, RZ 4/2012, S. 82)
Der beabsichtigten Einführung mittlerer Verwaltungsgerichte soll unter anderem das Prinzip zugrunde liegen, dass die Berufungswerber der belangten Behörde 1. Instanz auf gleicher Ebene in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüber stehen und über ihre Rechtsmittel ein weisungsunabhängiges Tribunal entscheidet.