Abgabengesetze (des Bundes) sehen als Erhebungsformen insbesondere mit Abgabenbescheid festzusetzende Abgaben und vom Abgabepflichtigen bzw vom Haftungspflichtigen zu berechnende und zu entrichtende Abgaben vor. Sowohl das Abgabenverfahrensrecht als auch das materielle Finanzstrafrecht sehen wesentliche Unterschiede zu den bescheidmäßig durch Veranlagung festzusetzenden Abgaben vor.