Die gemeinsam mit der Gruppenbesteuerung eingeführte Firmenwertabschreibung beim Share Deal wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf. Gänzlich unbeachtet blieb jedoch bisher das Zusammenspiel mit der Zuschreibungsvorschrift des § 6 Z 13 EStG. Gerade dieses Zusammenspiel könnte aber massive Auswirkungen auf die steuerliche Praxis haben. Schließlich wird der Beteiligungsbuchwert gem § 9 Abs 7 TS 5 KStG um die steuermindernd geltend gemachten Firmenwertabschreibungen gekürzt. Da der Teilwert davon jedoch unberührt bleibt und daher regelmäßig über dem gekürzten Buchwert liegt, stellt sich die Frage, ob dies nicht gleichzeitig eine steuerwirksame Beteiligungszuschreibung nach sich zieht. Die Folge wäre eine sofortige "Nachversteuerung" der Firmenwertabschreibung.