Am 21. Mai 2012 wurde im BMF in Wien ein Abkommen zur Abänderung des DBA-Zypern vom 20. 3. 1990, BGBl 1990/709, unterzeichnet. Ziel dieser Abkommensrevision war die Anpassung des DBA an den gültigen OECD-Amtshilfe- und Transparenzstandard. Art 26 des Abkommens wird mit Wirkung ab dem auf das Inkrafttreten des revidierten Abkommens folgenden Kalenderjahres wirksam und sieht in völlig OECD-konformer Weise die zwingende Offenlegung und Weiterleitung von Bankinformationen oder Informationen über Eigentümerstrukturen im Rahmen eines internationalen Auskunftsamtshilfeverfahrens vor. Bemerkt wird in diesem Zusammenhang aber, dass im Verhältnis zu Zypern aufgrund der ab 1. 1. 2013 wirksam werdenden neuen Amtshilferichtlinie der EU, 2011/16/EU, ABl L 64 v 11. 3. 2011, S 1, in Bezug auf Bankinformationen bereits ab dem Steuerjahr 2011 Auskunftsamtshilfe nach dem neuen OECD-Standard zu leisten sein wird.