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Neue Finanzgerichtsbarkeit ab 2014

Info aktuellGesetzgebungÖStZ 2012/461ÖStZ 2012, 267 Heft 11 v. 5.6.2012

Mit der am 5. Juni kundgemachten Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 werden ua das B-VG, das F-VG 1948, das FinStrG, das VwGG 1985 und das VfGG 1953 geändert. Hauptgesichtspunkt der Reform ist die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (Art 129 ff B-VG): für jedes Land und für den Bund wird jeweils nur ein einziges Verwaltungsgericht, für den Bund darüber hinaus noch ein zweites besonderes Verwaltungsgericht für Finanzen eingerichtet ("9+2-Modell"), und im Gegenzug der administrative Instanzenzug (grundsätzlich) abgeschafft. Zweck dieses Systemwechsels ist ein Ausbau des Rechtsschutzes im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung und eines verstärkten Bürgerservice sowie die Entlastung des VwGH.

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