EStG 1988: § 47 Abs 2 (§ 25 Abs 1)
VwGH 29. 2. 2012, 2008/13/0087
Dass Arbeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses teilweise auch zu Hause (auch unter Nutzung eigener Betriebsmittel, etwa eines PC) ausgeführt werden, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit. Waren die von der Mitarbeiterin einer Steuerberaterkanzlei in Heimarbeit durchgeführten Arbeiten mit dem Arbeitsablauf in der Kanzlei des Steuerberaters koordiniert, war damit eine Eingliederung in dessen geschäftlichen Organismus gegeben. Die Tätigkeit der Mitarbeiterin konnte damit nicht dergestalt "zweigeteilt" werden, dass sie einerseits im Rahmen ihrer (zu Hause) ausgeübten Buchhaltungsarbeiten selbständig und andererseits in den Kanzleiräumlichkeiten als für die administrativen Angelegenheiten zuständige Angestellte nichtselbständig tätig gewesen wäre.