EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6 und 10, § 33 Abs 5
VwGH 21. 12. 2011, 2008/13/0235
Der Verkehrsabsetzbetrag nach § 33 Abs 5 Z 1 EStG steht nur Arbeitnehmern aus einem bestehenden Dienstverhältnis (iSd § 47 Abs 2 EStG) zu. Nur in diesem Fall kann er auch eine Abgeltungswirkung nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG für die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfalten.