(Knauder, ZUS 2012/6, S 14)
Das GesRÄG 2011 soll zur Verbesserung der Transparenz der Beteiligungsverhältnisse in Aktiengesellschaften beitragen, indem nicht börsenotierte Gesellschaften zur Ausgabe von Namensaktien verpflichtet werden. Außerdem soll den Vorgaben der Änderungs-RL 2009/109/EG Rechnung getragen werden. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Neuerungen.