(Bertl/Hirschler, RWZ 2012/23, S. 79)
Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt behandelt der Beitrag die Frage, wie die Auslagerung von Verpflichtungen bilanziell beim bisherigen Verpflichteten zu berücksichtigen ist, wenn die Verpflichtung zivilrechtlich nicht weggefallen ist.