(Edelmann, ecolex 3/2012, S. 229)
Durch das GesRÄG 2011 wurde das Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien für nicht börsennotierte Gesellschaften abgeschafft. Inhaberaktien dürfen nur noch börsennotierte Gesellschaften und solche, die eine Börsennotierung anstreben, ausgeben. Der Beitrag zeigt ausgewählte Probleme iZm der Umstellung auf Namensaktien und mögliche Lösungsansätze auf.