(Althuber/Weiss-Tessbach, ZUS 2012/3, S. 5)
Das BBG 2012 enthält auch einige Änderungen des UmgrStG. Neben einer Aktualisierung der Missbrauchsbestimmung werde nunmehr für die Anrechnung der Mindest-KöSt bei der Umwandlung ein Betriebserfordernis statuiert, bei Umwandlungen mit nat Personen ergeben sich ebenfalls Änderungen bei der Besteuerung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen.