(Pircher, SWK 8/2012, S. 426)
Der VwGH hat den Antrag an den VfGH gestellt, die Gaststättenpauschalierung als gesetzwidrig aufzuheben. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Inhalt des Beschlusses des VwGH auseinander. Keiner der beim VwGH anhängigen Beschwerdefälle falle unter die gastgewerbliche Pauschalierung und seien diese daher für eine Überprüfung der Gesetzeswidrigkeit durch den VfGH untauglich.