(Schuster, SWK 7/2012, S. 370)
Der UFS hat festgehalten, wann doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten anzuerkennen ist, selbst wenn private Gründe für die Beibehaltung eines Wohnsitzes vorliegen. Dies scheine auf den ersten Blick im Widerspruch zur Verwaltungspraxis zu stehen. Es sei zu begrüßen, dass die doppelte Haushaltsführung als Teil der Werbungskosten begrifflich geschärft werde.