(Atzmüller, RdW 2012/184, S. 178)
Die Liebhabereirichtlinien 1997 sind "in die Jahre gekommen": Einerseits habe die Rsp das Liebhabereirecht mittlerweile entscheidend weiterentwickelt, andererseits erschien es geboten, die bisherige Beurteilung in einigen Punkten zu modifizieren. Das BMF hat daher mit den LRL 2012 eine Generalüberholung vorgenommen; der Autor erörtert die Änderungen und Neuerungen näher.