(Varro, ZUS 2012/4, S. 8)
Seit dem 1. 1. 2012 unterliegen Zuwendungen von Grundstücken an Stiftungen der Grunderwerbsteuer. Daraus würden aufgrund der Systematik des GrEStG zahlreiche Neuerungen resultieren. Im Beitrag werden die gesetzliche Änderung grob dargestellt und einige Besonderheiten diskutiert.